PN 108 – Gewerberaummiete und Schriftform – immer wieder eine Entscheidung wert!
OLG Dresden (5. Zivilsenat), Hinweisbeschluss vom 27.02.2024 – 5 U 2077/23 Leitsatz: Rechtsfolge des Verstoßes eines befristeten Mietvertrages über Geschäftsräume gegen die gesetzliche Schriftform aus §§ 550, 578 Absatz 1 und 2 BGB ist nicht nur gemäß § 550 Satz 1 BGB, dass das Mietverhältnis als für unbestimmte Zeit abgeschlossen gilt. Vielmehr ist eine (in … Weiterlesen …