PN 55 – Baumwurzeln aus Nachbars Garten – BGH klärt Frage eines Kostenvorschusses/ Schadensersatzanspruchs
Zu Urteil des BGH vom 23.03.2023 – V ZR 67/22 Leitsatz: Die Vorschrift des § 281 BGB (Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung) findet auf die Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche des Eigentümers aus § 1004 Abs. 1 BGB keine Anwendung. Sachverhalt: Wurzeln der Pappel auf dem Nachbargrundstück sind in das … Weiterlesen …