PN 44 – Trotz Corona muss der Gewerbemieter zahlen!

LG München II, Urt. v. 22.09.2020 – 13 O 1657/2020 Zum Sachverhalt: Der Vermieter verlangte ausstehende Miete von einem Mieter, der die Mieträume zu Gewerbezwecken angemietet hatte. Aufgrund einer Allgemeinverfügung des bayerischen Gesundheitsministeriums vom 16.03.2020 musste der Mieter die Galerie in der Zeit vom 18.03. bis 27.04.2020 schließen. Der Mieter bezahlte für die Monate April … Weiterlesen …