PN 03 – (Mit-)Benutzungsrecht des Mieters führt nicht zum (Mit-)Besitz an der Mietsache

OLG Dresden, Beschl. V. 17.06.2019 – 5 U 880/19. Zum Sachverhalt: Zwischen den Parteien besteht ein Gewerberaummietvertrag. Mit diesem ist dem Mieter eine Halle vermietet. Darüber hinaus ist der Mieter zur Mitbenutzung weiterer auf dem Grundstück befindlicher Flächen berechtigt. Auf einer dieser Flächen will der Vermieter nach Abschluss des Mietvertrages eine weitere Halle errichten. Hiergegen … Weiterlesen …