PN 105 – Wohnen im Teileigentum: Im begründeten Einzelfall zulässig! (BGH, Urt. v. 16.07.2021 – V ZR 284/19)

Zum Sachverhalt: Eine 1973 gegründete Wohnungseigentumsanlage gliedert sich in zwei auf einem Grundstück errichtete Gebäude. Haus 1 besteht aus 8 Wohnungen; Haus 2 aus einer fensterlosen Scheune, welches in der Teilungserklärung als Teileigentum „Lagerraum“ bestimmt ist. Das Sondereigentum der Scheune steht im Eigentum des beklagten Eigentümers. In der Gemeinschaftsordnung ist vereinbart, dass der Beklagte die … Weiterlesen …