PN 60 – BGH zu „Denkmalschutz“ als Kaufmangel einer Immobilie
Urteil vom 19.03.2021 – V ZR 158/19 Amtlicher Leitsatz: Die Denkmaleigenschaft des Kaufobjekts kann einen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB begründen. Zum Sachverhalt: Der Beklagte als Testamentsvollstrecker verkaufte ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel. Im Kaufvertrag wurde zur Rechtsmängelhaftung vereinbart: „Der … Weiterlesen …