PN 35 – BGH zu Minderung bei nachträglichem Baustellenlärm in der Umgebung. Urteil vom 24.11.2021, Az: VIII ZR 258/19
Amtlicher Leitsatz: a) Nach Abschluss des Mietvertrags eintretende erhöhte Lärm- und Schmutzimmissionen begründen, auch wenn sie von einer auf einem Nachbargrundstück eines Dritten betriebenen Baustelle herrühren, bei Fehlen anderslautender Beschaffenheitsvereinbarungen grundsätzlich keinen gemäß § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung, wenn auch der Vermieter die Immissionen ohne eigene Abwehr- … Weiterlesen …