PN 38 – Mietenstopp ist verfassungswidrig
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute entschieden, dass das Volksbegehren Mietenstopp unzulässig ist. Dazu äußern sich Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD, und Martin Schäfer, Vorsitzendender des IVD Süd. Jürgen Michael Schick: „Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat klargestellt, dass die Länder keine Gesetzgebungsbefugnis für einen Mietenstopp haben. Für das Mietrecht ist laut Verfassungsgerichtshof ausschließlich der … Weiterlesen …