PN 109 – Allgemein bekanntes Risiko führt nicht zur Störung der Geschäftsgrundlage!
OLG Koblenz, Beschluss v. 08.05.2023 – 15 U 1954/23 Zum Sachverhalt: Der Vermieter nimmt den Mieter auf Zahlung von Miete aus einem am 15.09.2020 geschlossenen Gewerberaummietvertrag in Anspruch. Der Mieter zahlte die Miete für Februar bis Juli 2021 sowie August bis November 2022 nicht mit der Begründung, aufgrund pandemie-bedingter Beeinträchtigungen sei die Miete in dieser … Weiterlesen …