PN 102 – Fristlose Kündigung wegen vertraglicher Nebenpflichtverletzung?
OLG München, Beschl. v. 13.01.2025 – 32 U 3042/24 Zum Sachverhalt: Der Vermieter vermietete an den Mieter ca. 9.000 m² als Bürofläche. In dem zu Grunde liegenden Gewerberaummietvertrag vereinbarten die Parteien eine Betriebspflicht des Vermieters im Hinblick auf eine, außerhalb der Mietsache gelegene, Kantine. Danach hatte der Vermieter eine Kantine während der Vertragslaufzeit mit abwechselnden Speisen … Weiterlesen …